Rechtsprechung
BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafaussetzung zur Bewährung - Wertungen des Tatrichters innerhalb eines Beurteilungsspielraumes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 56 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 118
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
Verdrängung von tatbestandlich verwirklichter sexueller Nötigung durch versuchte …
Auszug aus BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82
Dabei war bei der rechtlichen Prüfung zu beachten, daß dem Tatrichter ein Ermessensspielraum zur Verfügung steht und daß sein Werturteil, es handle sich wegen besonderer Umstände um einen außergewöhnlichen Fall, nur beanstandet werden kann, wenn die Gründe, auf die er sich stützt, nicht im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich noch vertretbar ist, so daß in Zweifelsfällen die innerhalb dieses Beurteilungsspielraums getroffene Wertung des Tatrichters hinzunehmen ist (BGH NStZ 1981, 389; 1982, 286m.w.N.). - BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende …
Auszug aus BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82
Denn solche Umstände können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB zukommt (BGH, Urteile vom 1. April 1981 - 2 StR 72/81 undvom 6. Oktober 1982 - 2 StR 485/82 m.w.N.). - BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82
Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Vorliegen von Umständen mit …
Auszug aus BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82
Denn solche Umstände können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB zukommt (BGH, Urteile vom 1. April 1981 - 2 StR 72/81 undvom 6. Oktober 1982 - 2 StR 485/82 m.w.N.).
- BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87
Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses …
Umstände, die für sich allein nicht die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB begründen würden, können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß die Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StBG gerechtfertigt ist (BGH NStZ 1981, 61;… BGH GA 1982, 39; BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1983, 118). - BGH, 07.05.1996 - 1 StR 39/96
Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Strafzumessung und der Entscheidung über die …
Den Urteilsgründen ist zu entnehmen, daß die Strafkammer die nach § 56 Abs. 2 StGB gebotene Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit ausreichend vorgenommen und dabei den zutreffenden Maßstab angelegt hat, wonach es für die Entscheidung darauf ankommt, ob besondere Umstände trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, wie er sich in der Strafe widerspiegelt, eine Strafaussetzung als nicht unangebracht und allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH NStZ 1983, 118, 119; 1984, 360; 1986, 27).
- OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98 Das Revisionsgericht hat sie im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren (BGH NJW 1982, 40 ; NStZ 1983, 118 ; StV 1991, 360; Senat VRS 91, 355).
- OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95 In Zweifelsfällen ist die innerhalb dieses Beurteilungsspielraumes getroffene Wertung hinzunehmen, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich wäre oder wenn das Revisionsgericht die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin für überzeugender hält (BGH NStZ 1981, 389, 390; 1982, 285, 286; 1983, 118; 1991, 331;… wistra 1987, 211 = BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände besondere 3;… BGHR a.a.O. Gesamtwürdigung 4; neuestens BGH, U.v.19.09.1995 -1 StR 431/95-;… zum ganzen LK-Gribbohm StGB 11. Aufl. Rdnr. 43;… Dreher-Tröndle StGB 47. Aufl. Rdnr. 9 [m.w.N. zur Hinnahme des tatrichterlichen Ergebnisses "bis zur Grenze des Vertretbaren"]; jew. zu § 56;… vgl. auch Hanack a.a.O. Rdnr. 239).
- BGH, 04.07.1984 - 3 StR 206/84
Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung bei einer Verurteilung wegen …
Die Wertung des Tatrichters muß hingenommen werden, soweit die Gründe, auf die sie sich stützt, im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich noch vertretbar ist, und zwar selbst dann, wenn das Revisionsgericht die herangezogenen Umstände anders wertet (…BGH a.a.O.; BGH NStZ 1981, 389, 390; NStZ 1983, 118). - OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 Das Revisionsgericht hat sie im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren (BGH NJW 1982, 40 ; NStZ 1983, 118 ; StV 1991, 360; Senat VRS 91, 355; Urteil vom 23. Februar.1999 - 5 Ss 405/98 - 109/98 I - ).
- BGH, 15.11.1988 - 4 StR 511/88
Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung
Diese knappe Begründung läßt nicht erkennen, ob sich das Landgericht bei seiner Verneinung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB bewußt war, daß auch Umstände, die für sich allein lediglich durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung und das Gewicht besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen können (BGH NStZ 1983, 118/119; 1984, 360;… BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1 und Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 4). - BGH, 13.03.1984 - 5 StR 53/84
Vorliegen von besonderen Umständen, die eine Strafaussetzung zur Bewährung …
Umstände, die für sich allein nicht die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB begründen würden, können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß die Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StGB gerechtfertigt ist (BGH NStZ 1982, 114; 1983, 118;… BGH GA 1982, 39; BGH Strafverteidiger 1981, 337; 1983, 502; BGH Beschluß vom 31. Januar 1984 - 1 StR 4/84 -). - OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00/00 Das Revisionsgericht hat sie im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren (BGH NJW 1982, 40; NStZ 1983, 118; StV 1991, 360; Senat VRS 91, 355; Urteil vom 23. Februar 1999 - 5 Ss 405/98 - 109/98 I - ).
- BGH, 03.09.1985 - 1 StR 396/85
Anforderungen an die Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung
- BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84
Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung - …
- BGH, 13.07.1984 - 4 StR 385/84
Voraussetzungen des Ausreichens einer formelhaften richterlichen Begründung im …
- BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83
Hinweise in Urteilsgründen die nicht auf Erkenntnissen beruhen, die in der …
- OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 5 Ss 378/97
- OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 00
Sozialprognose; Tatrichter; Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Bewährung; …
- BGH, 13.11.1985 - 2 StR 564/85
Anforderungen an die Gewährung der Strafaussetzung zur Bewährung
- BGH, 09.10.1985 - 2 StR 498/85
Strafschärfende Verwendung eines Umstandes, der bereits Tatmerkmal ist
- BGH, 17.01.1984 - 1 StR 820/83
Anwendung der vom BGH entwickelten Grundsätze bei der Aussetzungsentscheidung
- BGH, 21.07.1983 - 2 StR 329/83
Anforderung an die Berücksichtigung an das strafmildernde Gewicht mehrerer …
Rechtsprechung
BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Keine strafschärfende Wertung des Leugnens des Angeklagten - Weder Geständniszwang noch Aufklärungspflicht des Angeklagten im Strafverfahren - Leugnen als Zeichen der Uneinsichtigkeit als Strafschärfungsgrund - Begründungspflicht des Gerichts bei der Überzeugung von der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 46
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 118
- StV 1983, 102
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat, darf das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239; BGH NJW 1966, 894, 895;… Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).
- BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50
Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere …
Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat, darf das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239; BGH NJW 1966, 894, 895;… Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).
- BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat, darf das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239; BGH NJW 1966, 894, 895;… Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff). - BGH, 08.01.1954 - 2 StR 602/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat, darf das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239; BGH NJW 1966, 894, 895;… Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff). - BGH, 18.10.1960 - 5 StR 332/60
Hartnäckiges Leugnen und Uneinsichtigkeit als Strafzumessungsgrund
Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).
- BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83
Fehlende Unrechtseinsicht und Reue als Strafschärfungsgrund - Gefährdung der …
Strafschärfend kann ein solches Verhalten nur gewertet werden, wenn es nach der Art der Tat und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen läßt (BGH, Beschluß vom 28. Februar 1980 - 4 StR 63/80; BGH NStZ 1981, 257; Beschluß vom 9. Dezember 1982 - 4 StR 662/82). - BGH, 08.11.1995 - 2 StR 527/95
Hartnäckiges Leugnen - Strafschärfung
Daher gibt selbst der Umstand, daß er die Tat hartnäckig leugnet, nach der ständigen und gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - keinen zulässigen Straferschwerungsgrund ab (BGH StV 1982, 418; BGH NStZ 1983, 118 Nr. 3;… vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 11 = StV 1991, 255). - BGH, 29.07.1983 - 3 StR 252/83
Leugnung der Tat - Mangelnde Einsicht - Strafschärfende Wirkung - …
Wenn er unter diesen Umständen an seinem Leugnen festhielt, so können daraus kaum Schlüsse auf seine innere Einstellung zur Tat - Uneinsichtigkeit oder rechtsfeindliche Gesinnung - gezogen werden (vgl. auch BGH NStZ 1983, 118).