Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.12.1982

Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82   

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https://dejure.org/1982,1375
BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82 (https://dejure.org/1982,1375)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1982 - 2 StR 594/82 (https://dejure.org/1982,1375)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1982 - 2 StR 594/82 (https://dejure.org/1982,1375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung zur Bewährung - Wertungen des Tatrichters innerhalb eines Beurteilungsspielraumes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 118
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81

    Verdrängung von tatbestandlich verwirklichter sexueller Nötigung durch versuchte

    Auszug aus BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82
    Dabei war bei der rechtlichen Prüfung zu beachten, daß dem Tatrichter ein Ermessensspielraum zur Verfügung steht und daß sein Werturteil, es handle sich wegen besonderer Umstände um einen außergewöhnlichen Fall, nur beanstandet werden kann, wenn die Gründe, auf die er sich stützt, nicht im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich noch vertretbar ist, so daß in Zweifelsfällen die innerhalb dieses Beurteilungsspielraums getroffene Wertung des Tatrichters hinzunehmen ist (BGH NStZ 1981, 389; 1982, 286m.w.N.).
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81

    Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende

    Auszug aus BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82
    Denn solche Umstände können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB zukommt (BGH, Urteile vom 1. April 1981 - 2 StR 72/81 undvom 6. Oktober 1982 - 2 StR 485/82 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Vorliegen von Umständen mit

    Auszug aus BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82
    Denn solche Umstände können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB zukommt (BGH, Urteile vom 1. April 1981 - 2 StR 72/81 undvom 6. Oktober 1982 - 2 StR 485/82 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87

    Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

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  • BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84

    Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses

    Umstände, die für sich allein nicht die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB begründen würden, können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß die Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StBG gerechtfertigt ist (BGH NStZ 1981, 61; BGH GA 1982, 39; BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1983, 118).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 39/96

    Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Strafzumessung und der Entscheidung über die

    Den Urteilsgründen ist zu entnehmen, daß die Strafkammer die nach § 56 Abs. 2 StGB gebotene Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit ausreichend vorgenommen und dabei den zutreffenden Maßstab angelegt hat, wonach es für die Entscheidung darauf ankommt, ob besondere Umstände trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, wie er sich in der Strafe widerspiegelt, eine Strafaussetzung als nicht unangebracht und allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH NStZ 1983, 118, 119; 1984, 360; 1986, 27).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82   

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https://dejure.org/1982,1987
BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82 (https://dejure.org/1982,1987)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1982 - 4 StR 662/82 (https://dejure.org/1982,1987)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1982 - 4 StR 662/82 (https://dejure.org/1982,1987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Keine strafschärfende Wertung des Leugnens des Angeklagten - Weder Geständniszwang noch Aufklärungspflicht des Angeklagten im Strafverfahren - Leugnen als Zeichen der Uneinsichtigkeit als Strafschärfungsgrund - Begründungspflicht des Gerichts bei der Überzeugung von der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 118
  • StV 1983, 102
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
    Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat, darf das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239; BGH NJW 1966, 894, 895; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).

    Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
    Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat, darf das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239; BGH NJW 1966, 894, 895; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).

    Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).

  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
    Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat, darf das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239; BGH NJW 1966, 894, 895; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).
  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 602/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
    Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat, darf das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239; BGH NJW 1966, 894, 895; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).
  • BGH, 18.10.1960 - 5 StR 332/60

    Hartnäckiges Leugnen und Uneinsichtigkeit als Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
    Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).
  • BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83

    Fehlende Unrechtseinsicht und Reue als Strafschärfungsgrund - Gefährdung der

    Strafschärfend kann ein solches Verhalten nur gewertet werden, wenn es nach der Art der Tat und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen läßt (BGH, Beschluß vom 28. Februar 1980 - 4 StR 63/80; BGH NStZ 1981, 257; Beschluß vom 9. Dezember 1982 - 4 StR 662/82).
  • BGH, 08.11.1995 - 2 StR 527/95

    Hartnäckiges Leugnen - Strafschärfung

    Daher gibt selbst der Umstand, daß er die Tat hartnäckig leugnet, nach der ständigen und gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - keinen zulässigen Straferschwerungsgrund ab (BGH StV 1982, 418; BGH NStZ 1983, 118 Nr. 3; vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 11 = StV 1991, 255).
  • BGH, 29.07.1983 - 3 StR 252/83

    Leugnung der Tat - Mangelnde Einsicht - Strafschärfende Wirkung -

    Wenn er unter diesen Umständen an seinem Leugnen festhielt, so können daraus kaum Schlüsse auf seine innere Einstellung zur Tat - Uneinsichtigkeit oder rechtsfeindliche Gesinnung - gezogen werden (vgl. auch BGH NStZ 1983, 118).
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